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Arbeitsweise > Richtlinien

Archäologische Arbeitsweise

Ausgrabungs- und Dokumentationsrichtlinien

Jede Grabung bringt neue Erfahrungen und Informationen, die dokumentiert und für die Nachwelt archiviert werden müssen. Was auf der Fläche nicht richtig erkannt oder nicht festgehalten wurde, existiert nicht und ist für eine spätere wissenschaftliche Auswertung verloren.

Die vorliegenden Richtlinien sollen kein Lehrbuch für Grabungstechnik sein. Wir gehen davon aus, dass unsere Grabungen von qualifiziertem Fachpersonal (Wissenschaftler, Grabungstechniker, Dipl.-Ausgrabungsingenieur) geleitet werden, welches die grundlegenden Grabungs- und Dokumentationsmethoden beherrscht. Bei Notwendigkeit können einzelne Aspekte im „Handbuch der Grabungstechnik“ (ein Leihexemplar ist in der DA-Speyer vorhanden) nachgelesen oder vertieft werden. Weiterhin wird auf die Empfehlung des Verbandes der Landesarchäologen „Ausgrabungen und Prospektion“ verwiesen.
Vielmehr ist dieser Leitfaden, vor allem für nicht amtsangehörige Grabungsleiter und Grabungsfirmen, eine Anleitung zur Durchführung und Dokumentation von Ausgrabungen, wie es seit 2006 Standard bei der DA-Speyer ist.
Die Mehrzahl aller Untersuchungen wird mit den bestehenden Formblättern und der Datenbank ohne Probleme zu dokumentieren sein. Trotzdem kann die Situation eintreten, dass die Grabungs- und Dokumentationsmethoden individuell den äußeren Gegebenheiten oder einer speziellen Fragestellung angepasst werden müssen. In solchen Fällen sind diese Erweiterungen mit dem zuständigen Wissenschaftler und dem Leiter des Referats Grabungstechnik der DA-Speyer zu besprechen. Jede Veränderung der Grabungs- und Dokumentationsrichtlinien muss von der DA genehmigt werden.

Für die wissenschaftlichen Fragestellungen, Festsetzung der Rahmenbedingungen und Zielvorgaben einer Ausgrabung sind die jeweiligen Konservatoren der DA-Speyer zuständig. Für jedes Grabungsprojekt, das von nicht amtsangehörigen Leitern durchgeführt wird, steht ein vorher benannter Mitarbeiter des Referats Grabungstechnik als Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der Maßnahme zur Verfügung, der bei Fragen oder Problemen frühzeitig zu kontaktieren ist.

Die Ausgrabungen stehen in der Öffentlichkeit und repräsentieren eine Dienststelle des Landes Rheinland-Pfalz. Wir gehen davon aus, dass die örtlichen Grabungsleiter sich dessen bewusst sind und das Erscheinungsbild des Grabungsgeländes in einem dementsprechenden Zustand halten. Dazu gehört auch ein korrekter Umgang mit Behörden, Firmen und Besuchern sowie den eigenen Mitarbeitern.

Die vorliegenden Richtlinien wurden im Frühjahr 2006 von den Mitarbeitern des Referats Grabungstechnik Bernd Fischer, Freddy Ihm, Michael Münzer, Michael Obst (Fortzubildender) und Helmut Stickl (Leiter des Referats) aufgestellt.

Diese Ausgrabungs- und Dokumentationsrichtlinien sind verpflichtend für alle Grabungsleiter der DA-Speyer, sowie für Grabungsfirmen und Grabungsleiter, die nicht im Auftrag, aber unter deren fachlicher Aufsicht tätig sind.

Dieser Leitfaden wird kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert.